Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen von CADENTRA, einer Marke / einem Geschäftsbereich von Wagner Consulting, Christian Wagner, gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag, in der Leistungsbeschreibung oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und rechtlich zulässig ist.

2. Anbieter und Leistungsbereiche

2.1 Anbieter der Leistungen ist, sofern nicht ausdrücklich eine andere Rechtsperson genannt wird:Wagner Consulting
Christian Wagner
handelnd unter der Marke / dem Geschäftsbereich CADENTRA
[Anschrift einfügen]

2.2 CADENTRA bündelt Leistungen insbesondere in den Bereichen:

CADENTRA Advisory
– Beratung, Analyse, Strategie, Organisations- und Prozessentwicklung, Standort- und Portfoliobetrachtungen, energetische und wirtschaftliche Bewertung;

CADENTRA Planning
– Konzeptentwicklung, Machbarkeitsstudien, Vorplanung, technische Strukturierung, Schnittstellenklärung, energetische Fachberatung sowie koordinierende Planungsunterstützung;

CADENTRA Projects
– Projektmanagement, Projektsteuerung, Projektstrukturierung, Termin-, Kosten-, Qualitäts- und Schnittstellenmanagement, Bauherrenvertretung und Projektbegleitung.

2.3 Die konkrete Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Leistungsverzeichnis, Einzelauftrag oder der Auftragsbestätigung.

3. Vertragsschluss

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder textförmliche Annahme unseres Angebots, durch Unterzeichnung eines Vertrags, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme auf Wunsch des Auftraggebers.

3.3 Angaben auf unserer Website, in Präsentationen, Broschüren, Profilen, Referenzdarstellungen oder sonstigen Unterlagen stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarungen, Garantien oder Zusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

4. Leistungscharakter: Dienstleistung und Werkleistung

4.1 Unsere Leistungen sind grundsätzlich Beratungs-, Koordinations-, Management-, Analyse-, Strukturierungs-, Planungsunterstützungs- und Projektbegleitungsleistungen.

4.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein konkreter werkvertraglicher Erfolg vereinbart ist, schulden wir keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, terminlichen, genehmigungsrechtlichen, förderrechtlichen oder sonstigen Erfolg.

4.3 Wir schulden insbesondere nicht automatisch:a) eine bestimmte Förderzusage,
b) eine bestimmte behördliche Genehmigung,
c) eine bestimmte steuerliche oder wirtschaftliche Wirkung,
d) eine bestimmte Baukosten- oder Terminunterschreitung,
e) eine mangelfreie Leistungserbringung durch Dritte,
f) eine bestimmte Entscheidung von Behörden, Förderstellen, Kreditinstituten, Investoren, Mietern, Käufern, Auftraggebern oder sonstigen Dritten.

4.4 Soweit im Einzelfall ausdrücklich abnahmefähige Arbeitsergebnisse, Gutachten, Planungsunterlagen, Nachweise oder sonstige werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, gelten hierfür ergänzend die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Regelungen.

4.5 Eine Einordnung einzelner Leistungen als „Planning“, „Projektsteuerung“, „Beratung“, „Management“, „Fachberatung“ oder vergleichbare Bezeichnung begründet für sich allein keine werkvertragliche Erfolgshaftung.

5. Energetische Fachberatung, Fördermittel und Nachweise

5.1 Soweit wir energetische Fachberatungen, Sanierungsfahrpläne, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Fördermittelprüfungen, Energieausweise oder energetische Nachweise erbringen, richten sich Inhalt und Umfang ausschließlich nach dem jeweiligen Auftrag.

5.2 Fördermittelberatungen, Fördermittelprüfungen und Hinweise auf Programme erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen. Förderprogramme, technische Mindestanforderungen, Fristen und behördliche Verwaltungspraxis können sich ändern.

5.3 Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass eine Maßnahme förderfähig ist, eine Förderung bewilligt wird, Fördermittel tatsächlich ausgezahlt werden oder steuerliche Vorteile eintreten.

5.4 Die Verantwortung für fristgerechte Antragstellungen, vollständige Unterlagen, wahrheitsgemäße Angaben und die Umsetzung der geförderten Maßnahme nach den jeweiligen Förderbedingungen liegt beim Auftraggeber, sofern wir nicht ausdrücklich mit einzelnen dieser Leistungen beauftragt wurden.

5.5 Rechts- und Steuerberatung schulden wir nicht. Hinweise auf rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Aspekte ersetzen keine Prüfung durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder zuständige Stellen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt uns alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung.

6.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder von Dritten bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten, Berechnungen, Pläne, Vorgaben und Bestandsangaben, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Auftrags ist.

6.3 Verzögerungen, Mehraufwände oder zusätzliche Kosten, die aus fehlenden, verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkungsleistungen entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.

6.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass wir alle erforderlichen Zutritts-, Zugangs-, Informations- und Nutzungsrechte erhalten, soweit diese für die Leistungserbringung erforderlich sind.

7. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

7.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7.2 Werden nach Vertragsschluss zusätzliche Leistungen erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht, sind diese gesondert zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

7.3 Wir sind berechtigt, auf aus unserer Sicht notwendige Zusatzleistungen, Risiken oder Klärungsbedarfe hinzuweisen. Eine Pflicht zur unentgeltlichen Erbringung zusätzlicher Leistungen entsteht dadurch nicht.

8. Leistungserbringung, Termine und Dritte

8.1 Wir sind berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Nachunternehmer oder sonstige geeignete Erfüllungsgehilfen zu erbringen.

8.2 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls dienen sie der Projektplanung und Orientierung.

8.3 Soweit unsere Leistung von Entscheidungen, Informationen, Freigaben, Genehmigungen, Vorleistungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers, von Behörden, Förderstellen, Planern, ausführenden Unternehmen oder sonstigen Dritten abhängt, verlängern sich vereinbarte Leistungszeiten angemessen bei entsprechenden Verzögerungen.

8.4 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

9. Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

9.1 Unsere Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuellen Vereinbarung.

9.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Stunden- oder Tagessatzbasis zu den vereinbarten Sätzen.

9.3 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.4 Nebenkosten, Reisekosten, Fahrtzeiten, Übernachtungen, Spesen, Druck-, Versand-, Plot-, Prüf-, Mess-, Dokumentations-, Software-, Datenbank-, Behörden-, Register- und sonstige projektbezogene Auslagen werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

9.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

9.6 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

9.7 Kommt der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen nicht nur unerheblich in Verzug, sind wir nach vorheriger Ankündigung berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

10. Abnahme und Arbeitsergebnisse

10.1 Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder wenn wir im Einzelfall einen konkret definierten werkvertraglichen Leistungserfolg schulden.

10.2 Im Übrigen gelten unsere Leistungen mit Erbringung, Übergabe, Präsentation, Übersendung oder Bereitstellung der jeweiligen Arbeitsergebnisse als erbracht, ohne dass es einer gesonderten Abnahme bedarf.

10.3 Arbeitsergebnisse sind insbesondere Berichte, Präsentationen, Analysen, Konzepte, Projektunterlagen, Tabellen, Planungsstände, Berechnungen, Dokumentationen, Protokolle, Terminpläne, Kostenstrukturen, Entscheidungsvorlagen, Strategiepapiere, Energieberatungsunterlagen und sonstige im Rahmen des Auftrags erstellte Unterlagen.

11. Rechte an Arbeitsergebnissen und Unterlagen

11.1 An Angeboten, Konzepten, Analysen, Berichten, Präsentationen, Planungsständen, Dokumentationen, Berechnungen, Dateien, Visualisierungen, Fotografien, Texten, Tabellen, Modellen, Methoden, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.

11.2 Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des konkreten Auftrags erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne oder vertraglich vorausgesetzte Zwecke.

11.3 Eine Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinaus ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

11.4 Vor vollständiger Bezahlung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis fälliger Forderungen dürfen unsere Arbeitsergebnisse nur widerruflich genutzt werden.

11.5 Von uns eingesetzte Methoden, Vorlagen, Templates, Kalkulationslogiken, Strukturierungsansätze, Projektmanagementsysteme und sonstiges Know-how bleiben unser geistiges Eigentum, auch wenn sie in Arbeitsergebnisse einfließen.

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.

12.2 Als vertraulich gelten insbesondere technische, wirtschaftliche, organisatorische, projektbezogene, personenbezogene und kaufmännische Informationen, Unterlagen, Daten, Kalkulationen, Inhalte und Kenntnisse, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.

12.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:a) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
c) von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offenbart wurden oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.

12.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für fünf Jahre fort, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich längere Geheimhaltungspflichten bestehen.

13. Referenzen

13.1 Wir sind berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung in angemessenem Umfang als Referenz zu benennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

13.2 Eine Veröffentlichung von Projektinhalten, vertraulichen Details, Vertragsinhalten, Fotos, Plänen, Kennzahlen oder sensiblen Daten erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.

14. Datenschutz

14.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unserer Datenschutzerklärung.

14.2 Soweit im Rahmen eines Auftrags eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO erforderlich sein sollte, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

14.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass uns nur solche personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu deren Weitergabe er berechtigt ist.

15. Haftung

15.1 Wir haften unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
d) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

15.4 Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

15.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Nachunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

15.6 Für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Grundlage unserer Empfehlungen getroffen werden, sowie für Leistungen, Entscheidungen und Arbeitsergebnisse Dritter, Behördenentscheidungen, Förderentscheidungen, Genehmigungen, Finanzierungsentscheidungen, Ausführungsleistungen oder Unterlassungen Dritter haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.

15.7 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Finanzierungsschäden, Nutzungsausfall oder mittelbare Folgeschäden besteht nur, soweit gesetzlich zwingend oder ausdrücklich vertraglich vereinbart.

16. Höhere Gewalt und Störungen

16.1 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Netzwerkausfälle, Ausfälle von Kommunikationssystemen, Cyberangriffe, Pandemien, Naturereignisse, Krieg, Unruhen oder sonstige unvorhersehbare schwerwiegende Ereignisse, befreien uns für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

16.2 Fristen und Termine verschieben sich in angemessenem Umfang entsprechend der Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

17. Vertragslaufzeit und Kündigung

17.1 Soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, läuft der Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

17.2 Dauerschuldverhältnisse oder laufende Beratungs- und Projektmandate können von jeder Partei mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

17.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.4 Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen, angefallenen Zeiten sowie nicht mehr vermeidbaren projektbezogenen Aufwendungen zu vergüten.

17.5 Bereits überlassene Arbeitsergebnisse dürfen nur genutzt werden, soweit die hierfür vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt wurde.

18. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

18.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

18.2 Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

18.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

19. Textform, Änderungen und Nebenabreden

19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

19.2 Individuelle Abreden, auch wenn sie nach Vertragsschluss getroffen werden, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

19.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, insbesondere Fristsetzungen, Mahnungen, Kündigungen oder Mängelanzeigen, sind in Textform abzugeben, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

20. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

20.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen und für Zahlungen ist unser Sitz, soweit nichts anderes vereinbart ist.

20.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

20.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.